Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Ariana Communications und dem Kunden.
Sie sind für den Inhalt der Vertragsbeziehungen maßgeblich, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Sie finden auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie Auskünfte, Beratungen und Beseitigung von Störungen Anwendung.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebote von Ariana Communications erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, d.h. sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die Erteilung eines Auftrags unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Auftragsformulare und deren Annahme durch Ariana Communications zustande.

2.3 Die Annahme erfolgt durch Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Ariana Communications per Post, email oder Fax und/ oder die Freischaltung der vom Kunden gewünschten Verbindung bzw. die Bereitstellung der Leistung (siehe http://www.arianacommunications.com)

3. Leistungen von Ariana Communications

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus diesen AGB, sowie aus dem Auftrag und den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner. Ariana Communications stellt dem Kunden eine oder mehrere Verbindungen oder Leistungen wie im Internet unter http://www.arianacommunications.com beschrieben, gemäß des Auftrages und der schriftlichen Vereinbarungen zur Verfügung, welche der Kunde in Verbindung mit Telekommunikationsendgeräten wie Telefon, Fax oder Datenfernübertragung und/ oder Computern nutzen kann.

3.2 Ariana Communications stellt keine Zugänge zum Telekommunikationsnetz zur Verfügung; diese müssen beim Kunden bereits vorhanden sein, ebenso wie eine Teilnehmerrufnummer oder ein DSL- Anschluss für Voice- Over- IP.

3.3 Die Leistungen von Ariana Communications beziehen sich nur auf abgehende Telekommunikationsverbindungen. Für dem Kunden evtl. entstehende Kosten durch eingehende Telekommunikationsverbindungen Dritter trägt Ariana Communications keine Verantwortung.

3.4 Ariana Communications verpflichtet sich, ihre Leistungen betriebsbereit zu erstellen und zu erhalten. Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikationsdienstleistungen Änderungen aufgrund von technischen Neuerungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen. Leistungen können daher nur dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich angepasst werden.

3.5 Ariana Communications wird jede Störung ihrer Leistung sobald wie technisch und betrieblich möglich beheben. Ariana Communications wird den Kunden bei längeren Leistungsein– oder beschränkungen in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung/ -beschränkung unterrichten. Die Mitteilungspflicht über den Beginn der Einstellung besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den Umständen objektiv nicht vorher möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

3.6 Ariana Communications vermittelt Telephoniedienstleistungen mittels sogenannter Callingcards von Drittanbietern. Hierbei wählt der Kunde eine auf der Callingcard angegebene Nummer und dann den auf der Karte angebenen Code und kann anschließend eine beleibige Zielnummer im In- oder Ausland wählen. Die dafür verbrauchten Einheiten werden dabei nicht dem Kunden in Rechnung gestellt, sondern von dem Guthaben der Callingcard abgezogen.
Ariana Communications vermittelt nur als Provider die Dienstleistung des Anbieters der jeweiligen Callingcard und ist nicht in Garantiepflicht gegenüber dem Kunden zwecks der Funktionalität des angebotenen Dienstes. Dies obliegt dem Anbieter der jeweiligen Callingcard.

3.7 Ariana Communications vertreibt Guthabenaufladekarten für Mobilfunkgeräte (z. B. Mobiltelefon) von Drittanbietern. Hierbei tritt Ariana Communications nur als Provider des jeweiligen Anbieters auf, welcher die Telekommunikationsdienstleistung zur Verfügung stellt, für die die Guthabenkarte gültig ist und ist in keinerlei Garantiepflicht gegenüber dem Kunden, was die in Verbindung mit der Guthabenkarte betreffende Telekommunikationsdienstleistung oder daraus hergehende Anforderungen oder Forderungen betrifft.

4. Termine und Fristen

4.1 Termine und Fristen für die Bereitstellung der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Ariana Communications. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von Ariana Communications nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.

4.2 Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Ariana Communications wegen Verzug des Kunden, um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Ariana Communications nicht nachkommt. Hat Ariana Communications bis zu dem Zeitpunkt in dem die Leistungsbereitstellung durch Ariana Communications aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, alles erforderliche zur Leistungsbereitstellung getan, ist Ariana Communications nach nochmaliger, schriftlich geltend gemachte, Aufforderung mit einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Gerät Ariana Communications mit der Bereitstellung der Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Ariana Communications eine vom Kunden gesetzte angemessene, schriftlich geltend gemachte, Nachfrist (max. zwei Wochen) nicht einhält.

5. Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde darf nur die von Ariana Communications für ihn zur Änderung eingerichteten Bereiche in seinem Kundenbereich verändern. Der Zugang hierzu erfolgt über einen von Ariana Communications mitgeteilten Benutzernamen und ein Kennwort, welches der Kunde nach erfolgreichem Zugang ändern kann. Ein Versuch darüber hinaus Rechte zu erlangen, um andere Bereiche ändern zu können bzw. Manipulation an der Software vorzunehmen stellen einen Vertragsbruch dar und berechtigen Ariana Communications bei Feststellung solchen Zugriffs zur sofortigen Einstellung der Leistung und Kündigung des Vertrages.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet jede Änderung seines Namens, des Firmennamens, der Rechnungsanschrift und der Anschrift des Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zu lassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich über die von Ariana Communications zur Verfügung gestellten Leistung keine gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder deren Verbreitung Vorschub zu leisten.

5.4 Der Kunde achtet darauf, die Nutzung seines Kundenbereichs durch Dritte, sowie Manipulation der Leistungen zu verhindern. Sind Dritte in die Kenntnis der Zugangsdaten des Kunden gelangt, so hat der Kunde dies Ariana Communications unverzüglich mitzuteilen.

5.5 Der Kunde haftet Ariana Communications für Schäden, die durch Verstöße gegen eine der oben genannten Pflichten entstehen und stellt Ariana Communications von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt ein Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

6. Überlassung an Dritte

6.1 Der Kunde darf die von Ariana Communications zu erbringende oder erbrachte Leistung nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung an Dritte weitergeben.

6.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Ariana Communications auf Dritte übertragen.

7. Zahlungsbedingungen und Einwendungen

7.1 Der Kunde zahlt einen Betrag auf ein von Ariana Communications angelegtes Guthabenkonto ein. Den Stand des Guthabenkontos kann er jederzeit in seinem Kundenbereich einsehen. Die zu zahlende Vergütung bestimmt sich nach der jeweiligen gültigen Preisliste für die Leistungserbringung, die dem Kunden bei Vertragsabschluss für die jeweilig vereinbarten Leistungen übermittelt oder bei einer Preisänderung mitgeteilt wurde und wird vom Guthabenkonto abgebucht. Ist der Betrag des Guthabenkontos aufgebraucht wird die Leistung bis zur Neueinzahlung durch den Kunden von Ariana Communications eingestellt.

7.2 Dem Kunden obliegt die Nachweispflicht zwecks der Rückerstattung gezahlter Vergütung einer Leistung, wenn er deren Nutzung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat er Einwendungen bis spätestens zum Ablauf des Guthabens auf seinem Konto bei Ariana Communications geltend zu machen.

7.3 War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen bis zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen.

7.4 Sollten sich nach Vertragsabschluss Steuern, Gebühren, Abgaben, Auflagen oder ähnliche hoheitliche Belastungen auf die Bereitstellung der Leistung kostensteigend oder –mindernd auswirken, erhöht oder vermindert sich das laufende Entgelt entsprechend.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung

8.1 Eine Kündigung des Vertrages durch beide Vertragspartner ist jederzeit ohne eine Mindestvertragslaufzeit möglich, wenn das Guthaben des Kunden auf dem Guthabenkonto verbraucht ist. Wechselt der Kunde erneut den Anbieter, bevor das Guthaben verbraucht ist, so ist Ariana Communications nicht verpflichtet, das Guthaben zurückzuüberweisen.

8.2 Ariana Communications behält sich das Recht vor, den Vertrag zwei Wochen nach Ablauf des Guthabens, sofern keine Neueinzahlung erfolgt, zu kündigen.

8.3 Ariana Communications sperrt mit sofortiger Wirkung alle gemäß dem Vertrag dem Kunden erbrachten oder zu erbringenden Leistungen, wenn der Kunde die Leistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen Strafvorschriften verstößt oder entsprechender dringender Tatverdacht besteht, oder sein Unternehmen aufgelöst wird bzw. der Kunde seine Geschäftstätigkeit dauerhaft einstellt, und bei Kenntnisnahme durch Ariana Communications von einer unbefugten Benutzung Dritter. Ariana Communications kündigt den Vertrag fristlos, wenn der Kunde die Leistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder gegen Strafvorschriften verstößt.

9. Haftung von Ariana Communications

9.1 Ariana Communications leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz in voller Höhe und bei Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf den vertagstypischen und vorhersehbaren Schaden, sofern der Schaden durch Ariana Communications und nicht durch einer Ihrer Vertragspartner zustandegekommen ist.
Aufträge und Leistungen, welche die Reparatur und/ oder Installation oder Konfiguration, bzw. Wartung von Produkten bzw. von Software, die von Drittanbietern erstellt bzw. eingerichtet wurden sind hiervon gänzlich ausgenommen.

9.2 Die gesetzliche Haftung bei Übernahme einer Garantie (z. B. Eigenschaftszusicherung) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt, welche Ariana Communications die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet Ariana Communications nicht.
Ist Ariana Communications durch Ereignisse höherer Gewalt an einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert, ist Ariana Communications während der Dauer der Behinderung von ihrer Leistungspflicht befreit und berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussbereiches von Ariana Communications liegen und dann Auswirkungen auch auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Vertragspartner nicht hätten verhindert werden können. Zu diesen Ereignissen zählen u. a. behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie und Störungen von Telekommunikationsnetzen und Gateways, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von Ariana Communications liegen.

11. Mängelansprüche und Störungsbeseitigung

11.1 Ariana Communications ist verpflichtet im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Störungen des Netzbetriebs, im Rahmen der dem Kunden erbrachten oder zu erbringenden Leistung und sonstige Mängel zu beseitigen.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet Mängel und/oder das Auftreten von erkennbaren Störungen unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für verspätete Entstörung oder Mängelbeseitigung tritt nur dann ein, wenn der Kunde die erkennbare Störung im Netzbetrieb oder den erkennbaren Mangel rechtzeitig angezeigt hat und seitens Ariana Communications keine Entstörung oder Mängelbeseitigung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten begonnen wurde.

11.3 Wartungsarbeiten oder Änderungen der Leistungen oder Teilen davon stellen keine Störung dar. Notwendige Wartungsarbeiten werden, wenn diese unmittelbar die Leistung des Kunden beeinträchtigen, von Ariana Communications in Absprache mit dem Kunden oder falls dies technisch und betrieblich möglich ist, außerhalb der Geschäftszeiten bei geringem oder keinem Telekommunikationsverkehrsaufkommen des Kunden durchgeführt.

11.4 Die Störungsbeseitigungspflicht entfällt für Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vorliegt. Eine Störung, die der Kunde zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn sie durch unerlaubte Eingriffe des Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte, in die von Ariana Communications zur Verfügung gestellte Leistung, verursacht wird.

11.5 Der Kunde hat Ariana Communications diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, welche durch Überprüfung der Leistung und Entstörung, sowie Beseitigung von Mängeln entstanden sind, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass Ariana Communications aufgrund 11.4 nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet war.

11.6 Sind mit der Störungsbeseitigung auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Verbesserungen verknüpft, sind diese rechnerisch abgegrenzt von der Störungsbeseitigung, zu vergüten.

11.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Störungen sind siehe 9 begrenzt.

12. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

12.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

12.2 Ariana Communications darf personenbezogene Daten des Kunden,die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Gestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten im Sinne der TDSV), verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Werbung, zur Kundenberatung oder zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat.

12.3 Ariana Communications darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung der Ariana Communications mit anderen Unternehmen erforderlich ist.

12.4 Ariana Communications wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

13. Änderungen

13.1 Ariana Communications ist berechtigt Änderungen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Preisliste vorzunehmen. Ariana Communications ist auch berechtigt,die Leistungen einzustellen, wenn regulatorische Rahmenbedingungen dies erforderlich machen.

13.2 Soweit Ariana Communications Änderungen der AGB vornimmt werden diese im Internet auf der Website veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Auf Wunsch werden diese dem Kunden auch zugesandt. Änderungen der Preisliste werden dem Kunden immer zugesandt.

13.3 Die jeweilige Änderung tritt einen Monat nach Veröffentlichung bzw. Bekanntgabe der Änderung gegenüber dem Kunden in Kraft, soweit der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung widersprochen hat. Ariana Communications weist den Kunden auf eine Änderung durch entsprechenden Hinweis auf der Website und per email hin.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten Bestimmungen des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung treffen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Verträge eine Regelungslücke enthalten.

14.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien soweit nicht im Vertrag oder in den AGB etwas anderes ausdrücklich geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernisse.